Wir haben die am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengetragen und beantwortet — von Schlüsseln über Wasserschäden bis zur Jahresabrechnung.
Allgemeines
Ob Wohnungseigentümer oder Mieter – Sie haben stets einen Ansprechpartner für Ihre Anliegen. Um einen optimalen Ablauf zu gewährleisten, werden die Anfragen intern aufgeteilt; die Kommunikation verläuft jedoch immer über denselben Ansprechpartner.
Aus- und Weiterbildung sind eines unserer wichtigsten Themen. Der für Sie zuständige Verwalter hat eine immobilienspezifische Ausbildung samt entsprechender Prüfung absolviert. Die Weiterbildung läuft über regelmäßige Vorträge, Kurse und Zusatzausbildungen bei diversen Instituten (ARS, ÖVI, etc.).
Für einen neuen oder zusätzlichen Schlüssel benötigen Sie zumeist eine Bestätigung der Hausverwaltung. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit: Liegenschaftsadresse/ Topnummer, Name, Anzahl der benötigten Schlüssel, Schlüsselnummer, Nummer des Schließsystems/ Hersteller. Sind Ihnen Daten nicht bekannt, führen Sie dies bitte an. Die Kosten für das Nachmachen trägt der Wohnungseigentümer/ Mieter selbst; für die Schlüsselbestätigung stellen wir nichts in Rechnung.
Melden Sie uns den Schaden umgehend. Mieter wie Eigentümer sind verpflichtet, solche Schäden sofort anzuzeigen bzw. wenn nötig erste Schritte selbst zu setzen (z. B. Absperrhahn der betroffenen Leitung sperren). Außerhalb unserer Bürozeiten melden Sie Schäden an unsere Notfallhotline. Wir benötigen: Liegenschaftsadresse/ Topnummer, Name, Kontaktdaten (ggf. der Bewohner/Mieter), Ort/ Raum des Schadens, Daten der Bewohner der darüberliegenden Wohnung. Wir leiten Ihre Meldung an die passende Fachfirma weiter. Bei so starken Wassereintritten, dass keine Zeit für eine Meldung bleibt, wenden Sie sich an die Notfallnummer der Feuerwehr (122).
Wohnungseigentum
Generell werden Hausversammlungen gem. § 25 Abs. 1 WEG 2002 alle 2 Jahre abgehalten, außer im Verwaltungsvertrag wurde ein anderes Intervall vereinbart.
Die Vorschreibung der Akontozahlung der Bewirtschaftungskosten besteht aus dem Reparaturfonds, den Betriebskosten und der diesbezüglichen Umsatzsteuer. Weitere Posten sind je nach Gebäudeausstattung (z. B. Aufzug, Heizung) möglich.
Die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode fällig – bei Kalenderjahr also bis spätestens 30. Juni des Folgejahres. Wir sind stets bemüht, Ihnen die Abrechnung deutlich früher zur Verfügung zu stellen.
Eigentümer können sämtliche Hausunterlagen (Verwaltungsvertrag, Wohnungseigentümervertrag, Pläne, Bescheide, Protokolle, etc.) in unserem Online-Kundenportal einsehen und als PDF herunterladen. Zudem ist die eigene aktuelle Vorschreibung einsehbar. Der Zugang ist durch ein selbst gewähltes Passwort geschützt.
In Absprache mit den Eigentümern (bei Versammlungen, Begehungen, Jour-Fixe etc.) werden alle Projekte geplant und umgesetzt. Nach Feststellung der Arbeiten werden Angebote eingeholt, der wirtschaftliche Bestbieter ermittelt und der Auftrag erteilt. Gerne beziehen wir auch Fachfirmen Ihres Vertrauens in die Angebotseinholung ein.
Je nach Größenordnung der Arbeiten wird entschieden, wer nach Fertigstellung abnimmt. Bei sehr umfangreichen Projekten empfehlen wir bereits zur Feststellung des Leistungsumfanges die Beiziehung eines externen Fachmannes (Sachverständiger, Architekt, Ziviltechniker, etc.).
Miete
Bitte überprüfen Sie Ihr Konto. Es ist möglich, dass zum Zeitpunkt der Abbuchung keine ausreichende Deckung vorhanden war.
Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist das Ergebnis einer Betriebskostenabrechnung von jenem Mieter zu tragen, der zum Zeitpunkt der Abrechnungslegung Mieter ist. Daher kann es zu solchen Überschneidungen kommen.
Im Download-Bereich unserer Website finden Sie ein entsprechendes Informationsblatt mit allen Schritten.