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Häufig gestellte Fragen

FAQ

Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen und beantwortet.

Allgemeines

Ob Wohnungseigentümer oder Mieter haben Sie stets einen Ansprechpartner für Ihre Anliegen. Um einen optimalen Ablauf der Verwaltungsanliegen gewährleisten zu können, werden die Anfragen intern aufgeteilt – die Kommunikation verläuft jedoch immer über den gleichen Ansprechpartner.
Die Aus- und Weiterbildung ist eines unserer wichtigsten Themen. Der für Sie zuständige Verwalter hat eine immobilienspezifische Ausbildung sowie entsprechender Prüfung absolviert. Die Weiterbildung läuft über regelmäßige Vorträge, Kurse und sonstige Zusatzausbildungen bei diversen Instituten (ARS, ÖVI, etc.).
Um einen neuen oder zusätzlichen Schlüssel für Ihre Liegenschaft zu erhalten, benötigen Sie zumeist eine Bestätigung der Hausverwaltung. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit folgenden Daten: Liegenschaftsadresse/ Topnummer, Name, Anzahl der benötigten Schlüsse, Schlüsselnummer, Nummer des Schließsystems/ Hersteller. Sollten Ihnen die Daten nicht bekannt sein, führen Sie dies bitte in der E-Mail an. Die Kosten für das Nachmachen sind vom Wohnungseigentümer/ Mieter selbst zu tragen. Für die Ausstellung der Schlüsselbestätigung stellen wir nichts in Rechnung.

Sollten Sie einen Wasserschaden haben, melden Sie uns dies umgehend. Sowohl Mieter als auch Wohnungseigentümer sind zum Schutz des Gebäudes und der Bewohner dazu verpflichtet, solche Schäden umgehend anzuzeigen bzw. wenn notwendig auch erste Schritte selbst zu setzen (z.B.: Absperrhahn der betroffenen Leitung sperren, etc.). Außerhalb unserer Bürozeiten sind die Schäden an unsere Notfallhotline zu melden. Wir benötigen jedenfalls folgende Informationen: Liegenschaftsadresse/ Topnummer, Name, Kontaktdaten (ggf. der Bewohner/Mieter), Ort/ Raum des Schadenseintrittes, Daten der Bewohner der darüberliegenden Wohnung. Wir senden Ihre Meldung umgehend an die passende Fachfirma, welche sich zeitnahe mit Ihnen in Verbindung setzt, um die Ursache zu beheben. Die weitere Schadenabwicklung und Versicherungsmeldung erfolgt danach durch die Verwaltung.
Sollte der Fall eintreten, dass so starke Wassereintritte stattfinden, dass keine Zeit für eine Meldung an die Verwaltung bleibt oder dies (z.B.: wegen technischer Gebrechen o.ä.) nicht erreichen können, wenden Sie sich an die Notfallnummer der Feuerwehr (122).

Wohnungseigentum

Generell werden Hausversammlungen gem. § 25 Abs. 1 WEG 2002 alle 2 Jahre abgehalten, außer es wurde im Rahmen des Verwaltungsvertrages ein anderes Intervall vereinbart.

Die Vorschreibung der Akontozahlung der Bewirtschaftungskosten besteht aus dem Reparaturfonds, den Betriebskosten und der diesbezüglichen Umsatzsteuer. Weitere Vorschreibungsposten sind je nach Gebäudeausstattung (z.B.: Aufzug, Heizung, etc.) möglich.
Die Abrechnung der Bewirtschaftungskosten ist innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode fällig. Zumeist ist eine solche Periode das Kalenderjahr und ist die Abrechnung somit bis spätestens 30. Juni des Folgejahres zu legen. Wir sind jedoch stets bemüht, Ihnen die Abrechnungen bereits weitaus früher zur Verfügung zu stellen.
Wir bieten den Eigentümern die Möglichkeit sämtliche Hausunterlagen (z.B.: Verwaltungsvertrag, Wohnungseigentümervertrag, Pläne, Bescheide, Protokolle, etc.) in unserem Online-Kundenportal einzusehen und können diese als Dokument im pdf-Format heruntergeladen werden. Weiters kann jeder Eigentümer seine eigene aktuelle Vorschreibung einsehen. Der Zugang ist nur durch ein Passwort, welches jeder Eigentümer beim erstmaligen Einstieg selbst wählen kann, möglich.
In Absprache mit den Eigentümern (z.B.: bei Versammlungen, Begehungen, Jour-Fixe oder sonstigen notwendigen Besprechungen) werden alle Projekte geplant und umgesetzt. Nach Feststellung der notwendigen Arbeiten werden die notwendigen Angebote eingeholt, der wirtschaftliche Bestbieter festgestellt und der Auftrag erteilt. Gerne steht es Eigentümern frei, uns den Kontakt zu Fachfirmen ihres Vertrauens zu übersenden, damit wir diese in die Angebotseinholung einschließen können.
Je nachdem welche Größenordnung die Arbeiten haben, wird entschieden, wer diese nach Fertigstellung abnimmt. Bei sehr umfangreichen Projekten empfehlen wir bereits für die Feststellung des Leistungsumfanges die Beiziehung eines externen Fachmannes (z.B.: Sachverständiger, Architekt, Ziviltechniker, etc.).

Miete

In solch einem Fall ersuchen wir Sie, Ihr Konto zu überprüfen. Es ist möglich, dass die Deckung Ihres Kontos zum Zeitpunkt der Abbuchung nicht ausreichend vorhanden war.
Gemäß den derzeitig geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist das Ergebnis aus einer Betriebskostenabrechnung von jenem Mieter zu tragen, der zum Zeitpunkt der Abrechnungslegung Mieter ist. Daher kann es zu solchen Überschneidungen kommen.
Bitte gehen Sie in den Download Bereich unserer Homepage – dort finden Sie ein entsprechendes Informationsblatt.
Wir bieten den Eigentümern die Möglichkeit sämtliche Hausunterlagen (z.B.: Verwaltungsvertrag, Wohnungseigentümervertrag, Pläne, Bescheide, Protokolle, etc.) in unserem Online-Kundenportal einzusehen und können diese als Dokument im pdf-Format heruntergeladen werden. Weiters kann jeder Eigentümer seine eigene aktuelle Vorschreibung einsehen. Der Zugang ist nur durch ein Passwort, welches jeder Eigentümer beim erstmaligen Einstieg selbst wählen kann, möglich.
In Absprache mit den Eigentümern (z.B.: bei Versammlungen, Begehungen, Jour-Fixe oder sonstigen notwendigen Besprechungen) werden alle Projekte geplant und umgesetzt. Nach Feststellung der notwendigen Arbeiten werden die notwendigen Angebote eingeholt, der wirtschaftliche Bestbieter festgestellt und der Auftrag erteilt. Gerne steht es Eigentümern frei, uns den Kontakt zu Fachfirmen ihres Vertrauens zu übersenden, damit wir diese in die Angebotseinholung einschließen können.
Je nachdem welche Größenordnung die Arbeiten haben, wird entschieden, wer diese nach Fertigstellung abnimmt. Bei sehr umfangreichen Projekten empfehlen wir bereits für die Feststellung des Leistungsumfanges die Beiziehung eines externen Fachmannes (z.B.: Sachverständiger, Architekt, Ziviltechniker, etc.).
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