Mit dem 01. April 2022 wurden der Richtwert erhöht!
Die neuen Werte gelten für Neuvermietungen ab dem 01. April 2023 und für laufende Mietverträge ab dem 01. Mai 2023, sofern die Information der Erhöhung rechtzeitig vorab (14 Tage vor Fälligkeit des Mietzinses) an den Mieter zugestellt wurde, ansonsten diese erst ab dem darauffolgenden Monat gültig wird.
Die Anhebung betrifft hunderttausende Haushalte in Österreich, die meisten davon in Wien.
Die diesjährige Mietpreiserhöhung für Wohnungen, die unter die Vollanwendung des MRG fallen, beträgt rd. 8,6% und ergibt somit folgende neue Werte:
Bundesland | seit 01. April 2022 | ab 01. April 2023 |
WIEN | 6,15 Euro | 6,67 Euro |
BURGENLAND | 5,61 Euro | 6,09 Euro |
NIEDERÖSTERREICH | 6,31 Euro | 6,85 Euro |
STEIERMARK | 8,49 Euro | 9,21 Euro |
OBERÖSTERREICH | 6,66 Euro | 7,23 Euro |
KÄRNTEN | 7,20 Euro | 7,81 Euro |
SALZBURG | 8,50 Euro | 9,22 Euro |
TIROL | 7,50 Euro | 8,14 Euro |
VORARLBERG | 9,44 Euro | 10,25 Euro |
Gemäß dem ursprünglichen Zweijahresrhythmus findet die nächste Erhöhung voraussichtlich am 1. April 2025 statt.