Übersicht der neuen Kategoriebeträge ab 01. Juni 2022
Kategorie | Beträge Alt (01.04.2022 – 31.05.2022) | Beträge Neu (ab 01.06.2022) |
A | 3,80 Euro | 4,01 Euro |
B | 2,85 Euro | 3,01 Euro |
C | 1,90 Euro | 2,00 Euro |
D brauchbar | 1,90 Euro | 2,00 Euro |
D unbrauchbar | 0,95 Euro | 1,00 Euro |
Übersicht der neuen Beträge nach § 45 MRG ab 01. Juni 2022
Kategorie | § 45 Beträge Alt (01.04.2022 – 31.05.2022) | § 45 Beträge Neu (ab 01.06.2022) |
A/ Geschäftsraum | 2,52 Euro | 2,66 Euro |
B | 1,90 Euro | 2,00 Euro |
C | 1,27 Euro | 1,34 Euro |
D brauchbar | 1,27 Euro | 1,34 Euro |
D unbrauchbar | 0,95 Euro | 1,00 Euro |
Die mietrechtliche Wirksamkeit der neuen Beträge ist per 01. Juni 2022 eingetreten. Mietzinserhöhungen bei bestehenden Kategorieverträgen (mit passender Wertsicherungsvereinbarung) und bei Verträgen mit „Mindestmietzinsen“ (§45 MRG) können daher ab Juli 2022 gefordert werden.
Im Zusammenhang mit der Geltendmachung ist jedenfalls auf die Formfordernisse
des § 16 Abs 9 Satz 2 MRG zu achten:
- Das Erhöhungsbegehren hat schriftlich zu erfolgen und darf erst nach der mietrechtlichen Wirksamkeit (somit ab 01. Juni 2022) verschickt werden.
- Das diesbezügliche Schreiben muss mindestens 14 Tage vor dem Zinstermin, zu welchen die Erhöhung gefordert wird, beim Mieter einlangen. Unter Berücksichtigung des nach
15 Abs 3 MRG frühestmöglichen Fälligkeitstermins am Monatsfünften bedeutet dies, dass das Schreiben spätestens am 21. Juni 2022 beim Mieter einlangen muss. - Langt das Schreiben später als mind. 14 Tage vor dem Zinstermin ein, tritt die Erhöhung des Hauptmietzinses zum übernächsten Zinstermin ein.
- Wird das Schreiben zu früh datiert bzw. abgeschickt (also vor dem 01. Juni 2022), entfaltet sich daraus keine Rechtswirkung. Das Schreiben gilt daher als gegenstandslos und ist der Mieter zu keiner Berücksichtigung der Erhöhung verpflichtet. Es muss dann ein neues Schreiben an den Mieter verschickt werden.
Ob und wann die nächste Anhebung ansteht, ist bisher noch nicht bekannt. In einigen Kreisen wird jedoch tatsächlich damit gerechnet, dass es noch im Laufe dieses Jahres dazu kommen wird.
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Sie auf dem Laufenden halten.